AGB | Baugold GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 1.0
Stand: 08.02.2024

1 Allgemeine Informationen und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge (im Einzelnen „Vertrag“) der BauGold GmbH, Trebbiner Str. 23, 15831 Blankenfelde-Mahlow („BauGold“) mit dem Vertragspartner („Auftraggeber“) über die von BauGold angebotenen Leistungen und Produkte, insbesondere für Werk- und Dienstleistungen im Bereich Messebau, Heizung und Sanitär, sowie für die Vermietung und den Verkauf dazugehöriger Produkte und Materialien wie z.B. Möbel, Theken, Fußböden, Badewannen oder Duschköpfe (zusammen „Produkte“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Diese AGB gelten auch für Folgeauftrage, auch wenn dies bei Folgeaufträgen nicht erneut bestätigt wird.

1.3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

1.4. BauGold behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an sich ändernde rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten erforderlich ist. Die Änderungen werden dem Auftraggeber bekannt gegeben. Sofern die Änderungen nicht der Zustimmung des Auftraggebers bedürfen, wird der Auftraggeber vier Wochen vor der Änderung der AGB über Änderungen informiert.

1.5. Sofern in diesen AGB von „Verbrauchern“ die Rede ist, sind dies gemäß § 13 BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ sind dagegen gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken handeln. „Auftraggeber“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2 Allgemeine Regelungen für die von BauGold erbrachten Werk- oder Dienstleistungen, sowie bereitgestellte Produkte

2.1 Vertragsschluss

2.1.1 Übersendet BauGold dem Auftraggeber ein Angebot oder eine Preisliste oder stellt BauGold ein solches auf seiner Webseite zur Verfügung, so stellt dies kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern ist bis zur endgültigen Vereinbarung unverbindlich. Mit der Annahme eines von BauGold übermittelten Angebots für ein konkretes Projekt, gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. An dieses Angebot ist der Auftraggeber 7 Tage lang gebunden

2.1.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Bestätigung durch BauGold zustande. Die Annahme erfolgt durch den Zugang einer gesonderten Auftragsbestätigung, die dem Auftraggeber von BauGold zugesandt wird.

2.2 Leistungsumfang

2.2.1 Der Leistungsumfang wird durch diese AGB und das Angebot konkretisiert.

2.2.2 Im Angebot nicht enthaltene Leistungen werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit sie auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder Mehraufwendungen darstellen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder eines Dritten, der nicht Erfüllungsgehilfen von BauGold ist.

2.2.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist BauGold nicht verpflichtet Angaben, Informationen und Unterlagen des Auftraggebers oder eines Veranstalters zu überprüfen. Sofern BauGold dennoch eine Unstimmigkeit oder Unrichtigkeit erkennt, zeigt BauGold dies unverzüglich an.

2.2.4 Im Vorfeld nur pauschal genannte Arbeiten und Leistungen oder nicht konkret bezifferbare Leistungen, die mit einem geschätzten Budget versehen sind, werden im Projektverlauf verifiziert und konkretisiert bis sie als verbindlich gelten.

2.2.5 Bringt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Umstellungen der Ausführung vor (einschließlich aufgrund von ungenügender Bodenbeschaffheit, unterlassender Mitteilung von oder geänderter Vorgaben eines Veranstalters, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter), obliegt es BauGold, ob es die Umsetzung dieser akzeptiert. Verweigert BauGold die Umsetzung und ist dem Auftraggeber ohne diese Änderungen oder Umstellung ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zumutbar, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. BauGold hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die BauGold im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Etwaige weitergehende Ansprüche, insb. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Akzeptiert BauGold die Durchführung der Änderung oder Umstellung, kann BauGold hierfür eine gesonderte Vergütung fordern und fest vereinbarte Ausführungs- bzw. Liefertermine des Vertrages verlieren ihre Verbindlichkeit. BauGold ist überdies berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen auszulagern. Hierzu zählen etwa die Errichtung von Versorgungsanschlüssen (z.B. Strom, Wasser, Internet). 

2.3 Pflichten des Auftraggebers

2.3.1 Der Auftraggeber hat die Leistungen von BauGold durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.

2.3.2 Die Einholung etwaiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen ist durch den Auftraggeber durchzuführen. Dies gilt dann nicht, wenn dies ausdrücklich anders vereinbart ist.

2.3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet BauGold, etwaige Unterlagen und Materialien, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, unverzüglich oder zum vereinbarten Zeitpunkt nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Stellt der Auftraggeber BauGold nicht alle erforderlichen Unterlagen und Materialen rechtzeitig zur Verfügung, so verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist entsprechend.

2.3.4 Soweit erforderlich, werden BauGold Strom-, Gas- oder Wasseranschlüsse unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten sind nicht im Vertragspreis enthalten und werden nicht von BauGold getragen. Diese Kosten trägt der Auftraggeber. 

2.3.5 Bei der Anlieferung von Produkten an einen vom Auftraggeber bestimmten Anlieferungsort werden – soweit erforderlich – für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege von diesem bereit- und sichergestellt. 2.3.6 Vom Auftraggeber verschuldete Wartezeiten bzw. Standzeiten, können dem Auftraggeber zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt werden.

2.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

2.4.1 Die Vergütung wird durch das Angebot konkretisiert.

2.4.2 Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen.

2.4.3 Wird die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung geleistet, werden Säumniszuschläge in Höhe von mindestens 5 EUR erhoben. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist als die Verzugsgebühr.

2.4.4 Für notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen können ortsübliche Zuschläge berechnet werden. Die Berechnung setzt voraus, dass BauGold spätestens im Zeitpunkt des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.

2.4.5 Reisekosten, einschließlich Übernachtungen und Spesen werden nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber hat die Fahrtkosten zu tragen. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class. Flüge außerhalb Europas erfolgen in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Diese werden folgendermaßen berechnet: 0,50 EUR/km mit dem PKW, 0,75 EUR mit dem Kleintransporter, 1,50 EUR/ km mit einem LKW ab 7,5t.

2.5 Haftung von BauGold

2.5.1 BauGold haftet

· für Schäden oder Aufwendungen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von BauGold,

· eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von BauGold beruhen,

· für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BauGold, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von BauGold beruhen,

· für alle Schäden oder Aufwendungen, die auf dem Fehlen einer von BauGold garantierten Beschaffenheit beruhen,

· für alle Schäden oder Aufwendungen, die auf einer Verletzung von Kardinalpflichten durch BauGold oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BauGold beruhen. Kardinalpflichten sind solche Grundpflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen, die für den Vertragsschluss maßgeblich waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Verletzt BauGold ihre Kardinalpflichten durch einfache Fahrlässigkeit, ist die daraus resultierende Haftung auf den Betrag begrenzt, der für BauGold zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war;

· für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

2.5.2 Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

2.6 Bestimmungen beim Vorliegen von Mängeln und Beschaffenheitsvereinbarungen

2.6.1 Etwaige Mängel sind BauGold unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2.6.2 Durch die Aushändigung von Garantieunterlagen eines Herstellers wird keine rechtliche oder tatsächliche Einstandspflicht von BauGold begründet. Aussagen eines Herstellers zur Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit seiner Produkte beipsielsweise in einer Garantieerklärung des Herstellers, sowie die vom Hersteller im Garantiefall beschriebenen Leistungen werden nicht zum Bestandteil des Vertrages mit BauGold und stellen keine (stillschweigende) Beschaffenheitsvereinbarung dar.

2.6.3 Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

2.7 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen jeglicher Art gegen Forderungen von BauGold aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers ist unbestritten, von BauGold anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder steht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von BauGold. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.8 Nutzungsrechte

2.8.1 Angebote, Kalkulationen, Pläne, Fertigungs- und Montageunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftraggeber von BauGold erhält, dürfen ohne Zustimmung von BauGold weder vervielfältigt, geändert, noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an BauGold herauszugeben. Eventuell erstellte Kopien sind zu löschen.

2.8.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, findet eine Übertragung von Nutzungsrechten über diejenigen hinaus, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, nicht statt.

2.8.3 Stellt der Auftraggeber BauGold Inhalte zur Verfügung, so stellt er sicher, dass BauGold diese zur Durchführung des Vertrages und in der vereinbarten Weise nutzen kann und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Logos, Entwürfe und Designs einschließlich etwaiger Marken- und Nutzungsrechte.

2.8.4 Beauftragt der Auftraggeber BauGold nicht mit der Durchführung und führt der Auftraggeber oder ein Dritter für den Auftraggeber dann eine Leistung durch, die im Wesentlichen mit den Planungen und Konzepten von BauGold übereinstimmen oder realisiert er Projekte, die wesentliche Gestaltungs- und Designmerkmale des BauGold-Entwurfes aufweisen, wird vermutet, dass der Auftraggeber gegen die Verpflichtung aus Ziffer 2.8.1. verstoßen hat, wobei dem Auftraggeber der Gegenbeweis offensteht. BauGold hat dann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Wertes, der ursprünglich in dem Angebot für die Planungs- oder Konzeptionsleistungen bestimmt war. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist als der Wert aus dem Angebot.

2.9 Eigentumsvorbehalt

2.9.1 Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum von BauGold.

2.9.2 Die BauGold zustehenden Sicherheiten werden auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

2.9.3 Eine Sicherungsübereignung von Produkten, die im Eigentum von BauGold stehen, ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber unverzüglich auf das Eigentum von BauGold an den Produkten hinweisen und BauGold unverzüglich benachrichtigen.

2.10 Höhere Gewalt, Gefahrentragung und Versicherung

2.10.1 Treten bei BauGold oder Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist entsprechend. Wird aufgrund der Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. BauGold hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die BauGold im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.

· Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad.

· Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören nicht die noch nicht eingebauten Stoffe und Bauteile sowie die Baustelleneinrichtung und Absteckungen.

· Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören ebenfalls nicht Hilfskonstruktionen und Gerüste, auch wenn diese als besondere Leistung oder selbständig vergeben sind.

2.10.2 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schließt BauGold keine Versicherung zugunsten des Auftraggebers ab.

2.10.3 Wenn es für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, dass BauGold Sachen des Auftraggebers lagert, transportiert, verpackt, verarbeitet oder anderweitig behandelt, muss der Auftraggeber eine Versicherung für diese Sachen abschließen. In den entsprechenden Versicherungsbedingungen ist festzulegen, dass auch die Handlungen von BauGold versichert sind und dass zugunsten von BauGold auf Regress verzichtet wird.

2.11 Rücktritt und Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass es hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so steht BauGold eine Vergütung für mindestens alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts durchgeführten Arbeiten und Leistungen sowie ein angemessener Schadenersatz für vorgehaltenes Mietmaterial und bereit gestellte Kapazitäten zu (vornehmlich im Vertrauen auf die Durchführung beauftragte Dritte wie z.B. Montage und Logistik). Ab 6 Wochen vor Montagebeginn sind dies mindestens 60% vom bestätigten Auftragsvolumen, ab 2 Wochen 80%. Bei weniger als 2 Wochen sind dies 100%. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger ist.

 

2.12 Verjährung

Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer, die der kenntnismäßigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Mängelansprüche von Verbrauchern, sowie für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/ oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfirsten. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

2.13 Referenznennung und Bild- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken

2.13.1 BauGold ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie das Tätigwerden und die Art der Tätigkeit für den Auftraggeber zu Referenzzwecken zu nutzen. Der Auftraggeber kann die Berechtigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

2.13.2 BauGold ist berechtigt, den Auftrag auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und Aufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zur redaktionellen Zwecken zu verbreiten und zu veröffentlichen, einschließlich auf den BauGold Social Media Kanälen. Der Auftraggeber kann die Berechtigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

2.13.3 Sofern Schutzrechte Dritter hiervon betroffen sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass BauGold ein Nutzungsrecht eingeräumt werden kann und stellt BauGold insofern von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. 

3 Zusätzliche Regelungen für Unternehmer

3.1 Ist der Versand oder Transport von Produkten durch Dritte vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Unternehmer über, sobald BauGold oder ein Erfüllungsgehilfe die Produkte dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

3.2 Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

3.3 Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.

3.4 Es gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Unternehmer die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls BauGold den Mangel arglistig verschwiegen hat.

3.5 Für Unternehmer gilt ergänzend zum Eigentumsvorbehalt in Ziffer 2.9., dass BauGold sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehält. Eine Weiterveräußerung ist dem Unternehmer im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Unternehmer tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer an BauGold ab. BauGold nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer ist verpflichtet, seinen Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Forderungen und Namen der Schuldner sind BauGold unverzüglich mitzuteilen.

4 Besondere Geschäftsbedingungen für alle Verträge im Bereich Messebau

4.1 Besondere Regelungen zum Leistungsumfang, zur Vergütung und zu Versicherungen

4.1.1 Werden Leistungen im Bereich „Messebau“ in Anspruch genommen, umfassen die Angebotspreise – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht den Aufwand und die Kosten für Lieferungen und Leistungen, die ausschließlich von Messegesellschaften oder von diesen beauftragten Dritten in Anspruch genommen werden müssen (z.B. Speditionsleistungen auf dem Messegelände, Entsorgung usw.).

4.1.2 Angebote von BauGold und Darstellungen sind vorbehaltlich der Standbaugenehmigung und etwaiger erforderlicher statischer Berechnungen und Genehmigungen. Sollten diese Genehmigungen nicht erteilt werden oder nur mit Änderungen erteilt werden, behält sich BauGold kostenpflichtige konzeptionelle und bauliche Änderungen vor.

4.1.3 Etwaige Aufwendungen, die aufgrund von Vorgaben des Veranstalters bzw. der Messe oder dem Auftraggeber entstehen (wie bspw. Kosten für Statik, Standsicherungsnachweise, verlängerte Auf- oder Abbauzeiten, Genehmigungen, Entsorgung oder Abfallbeseitigung, etc.) und BauGold nicht schon bei Erstellung des Angebotes bekannt waren, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

4.1.4 Ist für den Beginn der Ausführung bzw. die Fertigstellung kein ausdrücklicher Fixtermin vereinbart, so handelt es sich bei dem angegebenen Liefertermin um einen Richtwert.

4.1.5 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht abweichend vereinbart, ab Lager und schließen insbesondere Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Dies gilt nicht, sofern sich die Sache noch am Produktionsort befindet. Dann gelten die Preise ab Produktionsort.

4.1.6 Zahlungsansprüche werden wie folgt fällig: 40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, und 60% der Auftragssumme bei Übergabe des Messestandes durch BauGold. 4.1.7 Unabhängig davon werden nach Abschluss des Vertrages und gemäß Rechnungsstellung Vorauszahlungen für Hotelkontingente, Locations, Reisekosten und Materialkosten unmittelbar fällig.

4.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind Messeplatzkosten (wie bspw. Abfallentsorgung, Scherenbühnen, Stapler, Voll-und Leerguteinlagerung, Stockwerklieferungen) nicht von Angebot umfasst. Diese werden von BauGold zusätzlich in Rechnung gestellt und anhand von Belegen auf Anfrage nachgewiesen. BauGold ist berechtigt, dem Auftraggeber zusätzlich eine Handlungsfee i.H.v. 15% des Betrages in Rechnung zu stellen.

4.1.9 Eventuell entstehende Gebühren von Verwertungsgesellschaften (wie bspw. GEMA-Gebühren) und Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK) trägt der Auftraggeber.

4.1.10 Der Auftraggeber hat eine angemessene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und etwaige Kosten weiterer Versicherungen, wie beispielsweise einer Veranstaltungsausfall-, Elektronik- und Materialversicherung zu tragen.

4.1.11 Soweit erforderlich und vereinbart, werden Versorgungsanschlüsse (bspw. Internet, Wasser- und Elektroversorgung, Hängepunkte für Decken oder Rigg, Sprinkler, Rauchmelder etc.) nach Auftragserteilung durch BauGold im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers angefordert. Damit verbundene Aufwände, einschließlich der Korrespondenz mit dem Veranstalter, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

4.1.12 Bei der Übergabe des Messestandes ist ein Übergabeprotokoll durch die Parteien gemeinsam anzufertigen.

4.1.13 Eine Reinigung von Ständen oder sonstigen Messeeinrichtungen ist nicht Teil des Angebotes von BauGold und ist vom Auftraggeber zu besorgen.

 

4.2 Besondere Pflichten des Auftraggebers

4.2.1 Technische oder organisatorische Anforderungen und Informationen des Veranstalters gibt der Auftraggeber unverzüglich an BauGold weiter.

4.2.2 Der Auftraggeber hat alle Vorgaben und Beschränkungen des Veranstalters unverzüglich an BauGold weiterzugeben.

4.2.3 Der Auftraggeber hat alle Angaben, Maße und Pläne auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Abweichungen, Unstimmigkeiten oder Bedenken unverzüglich BauGold mitzuteilen.

4.2.4 Soweit diese nicht schon im Angebot enthalten sind, teilt der Auftraggeber BauGold die Auf- und Abbauzeiten unverzüglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Messebeginn mit.

4.2.5 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass BauGold mit genügend Vorlaufzeit bzw. zum vereinbarten Termin Zutritt zu Veranstaltungsräumen und Örtlichkeiten erhält, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

4.2.6 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit sowie die werbliche Vertretbarkeit der beauftragten Maßnahmen und hat diese eigenständig zu prüfen. Eine Prüfung der Zulässigkeit durch BauGold erfolgt nicht.

4.3 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

4.3.1 Ist BauGold in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, zeigt BauGold dies dem Auftraggeber unverzüglich an.

4.3.2 Verzögert sich die Ausführung der Arbeiten durch Umstände, die von BauGold nicht zu vertreten sind, so ist BauGold berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gegen Nachweis des Mehraufwandes zu berechnen. Grundlage hierfür sind die zwischen den Parteien vereinbarten Stundensätze (einschließlich Fahrt- und Ladezeiten) und sonstige Preise.

4.3.3 Ausführungsfristen werden insbesondere dann verlängert, wenn die Behinderung verursacht ist durch:

· einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers,

· Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb von BauGold oder in einem unmittelbar für BauGold arbeitenden Betrieb,

· höhere Gewalt oder andere für BauGold unabwendbare Umstände.

4.4 Transport und Lagerung

4.4.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, hat der Auftraggeber die Kosten und die Gefahr des Transportes von Sachen des Auftraggebers (wie bspw. Banner oder Technik) zu tragen.

4.4.2 Sofern erforderlich und nicht abweichend vereinbart, veranlasst BauGold den Versand von Sachen nach eigenem Ermessen und ohne erhöhte Anforderungen an die Verpackung.

4.4.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Sachen des Auftraggebers, die zur Leistungserbingung durch BauGold erforderlich sind, mit genügend Vorlauf bzw. zum vereinbarten Termin, an den von BauGold zu benennenden Ort geliefert werden. Die Rücklieferung dieser Gegenstände erfolgt auf Kosten des Auftraggebers ab dem Einsatzort.

4.4.4 Etwaige Transportschäden sind BauGold unverzüglich anzuzeigen und zu dokumentieren (auch im Frachtbrief). Etwaige Ansprüche gegen Transportunternehmen werden auf Verlangen an BauGold abgetreten.

4.5 Technische Installation

4.5.1 BauGold führt lediglich einfache Elektroanschlüsse durch für Geräte, die durch BauGold geliefert wurden.

4.5.2 Sonstige Elektro-, Wasser- und Druckluftanschlüsse und –Arbeiten werden nicht von BauGold durchgeführt.

4.6 Mietweise Überlassung von Produkten

4.6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Positionen als Mietpositionen zu verstehen.

4.6.2 BauGold ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Produkte in einem verwendbaren Zustand zu überlassen und die Nutzbarkeit während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

4.6.3 BauGold bleibt zu jederzeit Eigentümer vermieteter Produkte.

4.6.4 Vermietete Produkte werden mehrfach verwendet werden und können somit übliche Gebrauchsspuren aufweisen.

4.6.5 Die Produkte werden dem Auftraggeber auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten Bestimmungen zu Beginn der Vertragslaufzeit übergeben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Produkte an die im Vertrag angegebene Adresse des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber wird über den Übergabezeitpunkt mindestens 2 Tage vor der Übergabe informiert.

4.6.6 Die Produkte dürfen durch den Auftraggeber nicht an einen anderen Ort verbracht werden.

4.6.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte bei der Übernahme sorgfältig auf Schäden zu untersuchen und solche Schäden BauGold unverzüglich schriftlich zu melden.

4.6.8 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, Produkte in einer bestimmten Farbe oder im einem bestimmten Design zu erhalten, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

4.6.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln und mit Vorsicht zu benutzen. Der Auftraggeber darf die Produkte nur bestimmungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt sowie unter Beachtung aller Hinweise verwenden. Der Auftraggeber hat die Produkte, während sie ihm überlassen sind, angemessen zu sichern.

4.6.10 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch einen nicht ordnungsgemäßen Umgang oder eine mangelnde Sicherung an dem gemieteten Produkt entstehen.

4.6.11 Treten Fehler während der Vertragslaufzeit an den Produkten auf, sind diese BauGold unverzüglich zu melden.

4.6.12 Tritt während des Gebrauchs ein Mangel auf, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, wird BauGold den Fehler durch eine von BauGold zu bestimmende Maßnahme zeitnah beheben. Unvermeidbare Verzögerungen hinsichtlich der Fehlerbehebung wie z.B. aufgrund von eingeschränkter Zugangsmöglichkeit zum Veranstaltungsort, gegebenen Lieferzeiten oder Kapazitäten von Monteuren sind dabei zu akzeptieren.

4.6.13 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, selbst Änderungen an den Produkten vorzunehmen.

4.6.14 Der Auftraggber ist verpflichtet, BauGold über Fehler an den Produkten bei der Rückgabe schriftlich zu informieren.

4.6.15 Der Auftraggeber darf die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BauGold nicht verkaufen, untervermieten, verpfänden, belasten oder in sonstiger Weise veräußern.

5 Besondere Geschäftsbedingungen für Sanitär- und Heizungsbau

5.1 Besondere Regelungen zum Leistungsumfang, zur Vergütung, Versicherung und Pflichten des Auftraggebers 5.1.1 Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 3 Monaten nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn und soweit erforderlich, die Bereitstellung eines Strom-, Gas-, und Wasseranschlusses gewährleistet sind, sowie eine etwaige vereinbarte Anzahlung bei BauGold eingegangen ist.

5.1.2 Voraussetzung für den Baubeginn ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen- und einer verbundenen Wohngebäudeversicherung.

5.1.3 In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.

5.1.4 Zahlungsansprüche werden wie folgt fällig: 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung. Weitere Abschlagszahlungen werden nach entsprechendem Baufortschitt fällig.

5.2 Versuchte Instandsetzungen

Wird BauGold mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil

· der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder

· der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann,

ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen von BauGold zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich von BauGold fällt.

5.3 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

5.3.1 Ist BauGold in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, zeigt BauGold dies dem Auftraggeber unverzüglich an.

5.3.2 Ausführungsfristen werden insbesondere dann verlängert, wenn die Behinderung verursacht ist durch:

· einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers,

· Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb von BauGold oder in einem unmittelbar für BauGold arbeitenden Betrieb,

· höhere Gewalt oder andere für BauGold unabwendbare Um

· Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots nicht gerechnet werden musste.

5.3.3 Die Verlängerung der Ausführungsfrist wird entsprechend berechnet nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine günstigere Jahreszeit.

5.3.4 Die Weiterführung der Arbeiten ist durch die Parteien, soweit dies zumutbar ist, zu fördern und zu ermöglichen. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat die jeweilige Partei, in deren Sphäre die Umstände liegen, die andere hierüber zu informieren.

5.3.5 Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens und des entgangenen Gewinns nach den zur Haftung in diesen AGB festgelegten Grundsätzen. Im Übrigen bleibt der Anspruch von BauGold auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB unberührt.

5.3.6 Dauert eine Unterbrechung länger als 3 Monate, so kann jeder Teil nach Ablauf dieser Zeit den Vertrag schriftlich kündigen. Wenn BauGold die Unterbrechung nicht zu vertreten hat, sind auch die Kosten der Baustellenräumung zu vergüten, soweit sie nicht in der Vergütung für die bereits ausgeführten Leistungen enthalten sind.

5.4 Abnahme

5.4.1 Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im Übrigen gilt § 640 BGB.

5.4.2 Verlangt BauGold nach der Fertigstellung – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 10 Werktagen durchzuführen; sofern keine andere Frist vereinbart ist.

5.4.3 Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung gesondert abzunehmen.

5.4.4 Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.

5.4.5 Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.

5.4.6 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit er sie nicht schon trägt.

6 Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbraucher haben in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht. Besteht ein solches, finden Sie die entsprechende Belehrung in diesem Abschnitt. 

6.1 Widerrufsbelehrung bei Lieferung von Waren an Verbraucher

6.1.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.  

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BauGold GmbH, Trebbiner Str. 23, 15831 Blankenfelde-Mahlow, [soweit verfügbar müssen hier Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse eingefügt werden]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 6.4 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

6.1.2 Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (BauGold GmbH, Trebbiner Str. 23, 15831 Blankenfelde-Mahlow, [soweit verfügbar müssen hier Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse eingefügt werden]) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

6.2 Widerrufsbelehrung bei der Lieferung digitaler Inhalte an Verbraucher

6.2.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BauGold GmbH, Trebbiner Str. 23, 15831 Blankenfelde-Mahlow, [soweit verfügbar müssen hier Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse eingefügt werden]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 6.4 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.2.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

6.3 Widerrufsbelehrung bei der Erbringung von Dienstleistungen an Verbraucher

6.3.1 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BauGold GmbH, Trebbiner Str. 23, 15831 Blankenfelde-Mahlow, [soweit verfügbar müssen hier Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail- Adresse eingefügt werden]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.3.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6.4 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe einer der vorstehenden Widerrufsbelehrungen widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

An

BauGold GmbH,
Trebbiner Str. 23,
15831 Blankenfelde-Mahlow

Hiermit

· widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung/über den Kauf der folgenden Ware:

· Bestellt am (*)/ erhalten am (*):

· Name des/der Verbraucher(s):  

· Anschrift des/der Verbraucher(s):  

· Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):  

· Datum:  

(*) Unzutreffendes streichen.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderungen des Schriftformerfordernisses.

7.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.4 Die Europäische Kommission bietet Verbrauchern auf der Website eine Streitschlichtungsstelle https://ec.europa.eu/consumers/odr/. BauGold ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.5 Soweit gesetzlich zulässig, liegt der ausschließliche örtliche Gerichtsstand bei den Gerichten in Berlin, Deutschland. 

Baugold Gmbh - Messebau & Sanitär

Ihr Partner für Messebau und Sanitär/ Heizung aus Blankenfelde, Mahlow in Brandenburg. Qualität, Professionalität und Kundenzufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle.

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